FAQs = Häufig gestellte Fragen
Liebe MPU-Kundinnen, liebe MPU-Kunden,
wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Auf den folgenden Seiten haben wir ein paar wichtige allgemeine Informationen in Frage- und Antwortform zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne per Mail zur Verfügung.
Hier nun unsere FAQs (frequently asked questions):
Eine Begutachtung ist kein Test, auch ein negatives Gutachten ist kein endgültiges Ergebnis. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Empfehlungen aus dem Gutachten mit Ihren Schwächen auseinander zu setzen und noch vorhandene Defizite aufzuarbeiten. Eine MPU kann, anders als ein Test oder eine Klausur, nicht nur theoretisch unbegrenzt oft wiederholt werden.
Ein negatives Gutachten gibt Ihnen gezielt Empfehlungen, was Sie tun können, um bei einer erneuten MPU größere Chancen auf ein positives Gutachten zu haben. Es ist empfehlenswert, sich daran zu halten.
Es geht darum, wie es zu der Auffälligkeit im Straßenverkehr, z.B. einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gekommen ist, und was Sie unternommen haben, damit sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt. Dabei können folgende Fragen an Sie gestellt werden: Wie hat Ihr Trinkverhalten (oder Ihr Umgang mit Drogen) in der Vergangenheit ausgesehen? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie haben Sie seitdem Ihr Trinkverhalten oder Ihr Drogenkonsumverhalten verändert? Welche Einstellungen haben Sie zum Trinken oder zu Drogen, und wie haben sich diese geändert?
Die beste Vorbereitung besteht darin, sich intensiv mit der Problematik auseinanderzusetzen, die zu Ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr geführt hat, wie z.B. problematischer Alkohol- oder Drogenkonsum. Dazu können Sie auch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Außerdem können Sie die kostenlosen Informationsabende unserer Begutachtungsstellen für Fahreignung nutzen. Beispielsweise bietet die ProSecur in Saarbrücken jeden Donnerstag einen kostenlosen Informationsabend an. Dort erhalten Sie Informationen über den allgemeinen Ablauf der MPU. Eine individuelle Beratung ist in diesem Rahmen nicht zulässig, um die Neutralität und Unvoreingenommenheit unserer Begutachtungsstelle nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung in Ihrem Interesse jederzeit sicher zu stellen. Trotzdem empfiehlt sich ein Besuch des Infoabends zum komplexen Thema der MPU.
Die Gutachter sind neutral, unabhängig und unvoreingenommen. Die Gutachter sind qualifiziert und müssen sich sowohl an fachwissenschaftliche Erkenntnisse als auch an die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie Beurteilungskriterien halten. Sympathie spielt also keine Rolle.
Begutachtungen werden nur durchgeführt, wenn die Neutralität gewahrt ist. Der medizinische oder psychologische Gutachter darf nur Personen begutachten, die ihm nicht aus vorangegangenen Behandlungen oder Therapien bekannt sind. Es ist zudem gesetzlich ausgeschlossen, dass ein Gutachter oder eine Begutachtungsstelle gleichzeitig als MPU-Vorbereiter, Berater oder Therapeut tätig sein darf.
Die Mitarbeiter und Gutachter der ProSecur sind bemüht, eine angenehme und angstfreie Atmosphäre zu schaffen. Sie geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Aufregung anzusprechen und besser damit umzugehen.
Am besten sind Sie ganz offen. Widersprüche wirken sich in der Regel ungünstig aus. Daher ist es immer besser, die Wahrheit zu sagen. Lassen Sie sich im Vorfeld nicht verunsichern.
Da die Begutachtung objektiven Kriterien unterliegt, besteht eine hohe Übereinstimmung, also eine hohe Korrelation im Urteil der Gutachter. Sie brauchen aus diesem Grund keine Bedenken bezüglich der Gerechtigkeit zu haben.
Wenn Sie sich nicht gerecht behandelt fühlen sollten, besteht auch die Möglichkeit eines Nachgespräches, z. B. um Missverständnisse auszuräumen.
Die Kosten der MPU sind von der behördlichen Fragestellung abhängig:
Am günstigsten ist die MPU in der Regel dann, wenn die Führerscheinbehörde nur eine einzige Frage durch die Begutachtung geklärt haben will. Mit jeder weiteren begutachtungsrelevanten Frage wird es dann teurer.
Oft können wir im Vorfeld auf Fragen nach dem Preis erst mal nur einen groben Anhaltspunkt nennen. Denn erst, wenn die behördliche Akte wirklich bei uns eingetroffen ist, wissen wir endgültig, welche Fragestellungen seitens der Behörde tatsächlich gestellt worden sind.
Zusätzlich zur MPU ist das oft notwendige Erstellen von Abstinenznachweisen im Urin oder in den Haaren ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
Und auch die Inanspruchnahme eines Fahreignungsberaters (MPU-Vorbereiter) ist meistens teurer als die MPU selbst.
Die Begutachtung dauert etwa drei bis vier Stunden. Alles findet an einem Tag und an einem Ort in den Räumlichkeiten der ProSecur statt. Das Gutachten bekommen Sie dann in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des letzten Befundes in einem neutralen Umschlag zugestellt.
Sie kommen zum festgelegten Termin zu uns, füllen mindestens einen Fragebogen aus und werden in nicht festgelegter Reihenfolge nacheinander zur testpsychologischen Untersuchung am Computer, zur ärztlichen Untersuchung sowie zum psychologischen Gespräch aufgerufen.
Wir legen großen Wert auf Kundenfreundlichkeit. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen notfalls auch Termine am Abend oder am Wochenende.
Denken Sie an einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. an Ihre Sehhilfe / Brille. Bringen Sie eventuell vorhandene Vorgutachten nur dann mit, wenn Sie das wollen. Werden Laborbefunde mitgebracht, sollten diese mit dem Stempel und der Unterschrift des Arztes versehen sein.
Das klärt sich in der Regel erst im Verlauf der Untersuchung. Unterlagen vom Hausarzt oder von anderen Stellen können auch per Post, per Mail oder persönlich nachgereicht werden.
Unsere drei Begutachtungsstelle liegen nah am jeweiligen Hauptbahnhof. Siehe auch unsere Anfahrtsskizzen.
Vor der Untersuchung können Sie ihre gewohnte Mahlzeit einnehmen. Bedenken sie, dass bei einer BtM-Fragestellung die Urinkonzentration ausreichend sein muss. Nehmen sie in diesem Fall am Untersuchungstag nicht übermäßig Flüssigkeit zu sich und vermeiden Sie eine Woche vor der anstehenden Untersuchung den Verzehr mohnhaltiger Produkte.
Wir sind bemüht, Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Wir bieten Ihnen eine freundliche und entspannte Atmosphäre in unserem Wartezimmer. Die eigentliche Begutachtung dauert in etwa drei bis vier Stunden. Wenn möglich, geben wir Ihnen zwischendurch die Gelegenheit zu einem kurzen Gang in die City, z.B. zum Mittagessen.
Alle notwendigen MPU-Untersuchungen finden an einem Tag in den Räumlichkeiten unserer Begutachtungsstelle statt, ein aufwendiges Aufsuchen mehrerer Örtlichkeiten bleibt Ihnen somit erspart.
Das Gutachten stellt das Endergebnis der Begutachtung dar. Sie erhalten es im Regelfall nach Fertigstellung per Post an Ihre persönliche Adresse. Es kann positiv oder negativ sein. Manchmal gibt es auch das Ergebnis „negativ mit Kurs“, dieses bedeutet, dass Sie mit Einverständnis Ihrer Führerscheinbehörde einen Kurs nach § 70 FeV bei einem Drittanbieter durchführen können und so letztlich doch noch wieder Ihren Führerschein erhalten können. Generell gilt, dass die Führerscheinbehörde nach eigenem Ermessen entscheidet und sich nicht an Ergebnisse vorgelegter Gutachten halten muss. Das kommt allerdings nur sehr selten vor.
In der Regel wird das Gutachten von einem psychologischen und einem ärztlichen Begutachtenden erstellt. Es gibt aber auch rein ärztliche oder rein psychologische Gutachten, je nach der Fragestellung der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.
Es gibt unterschiedliche Tilgungsfristen. Im Fall einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB beträgt die Tilgungsfrist z.B. 10 Jahre. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung des Strafgerichts.
Alle Gutachter und Mitarbeiter der ProSecur sind eingewiesen in die Erfordernisse der Schweigepflicht und in die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese werden strikt beachtet.
Ihre Unterlagen behandeln wir streng vertraulich. Wir legen zu jedem Kunden eine Kundenakte an. Diese wird bei uns archiviert und nach 5 Jahren vernichtet.
Unter Alkoholmissbrauch versteht man definitionsgemäß ein fehlangepasstes Muster eines Substanzgebrauchs, das sich in wiederholten und deutlich nachteiligen Konsequenzen manifestiert hat. Wenn das Führen eines Kraftfahrzeuges und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend getrennt werden können, liegt häufig, jedoch nicht notwendigerweise ein Alkoholmissbrauch zu Grunde.
Alkohol wirkt enthemmend, leistungsmindernd und stimmungsbelastend. Häufig erhöht er die Reizbarkeit und ist nicht selten der Grund für Depressionen. Bei sehr vielen Unfällen mit Personenschäden ist Alkohol im Spiel.
Die ärztliche Untersuchung besteht aus einer Anamnese, also Befragung, einer medizinischen Untersuchung, also körperlichen Befunderhebung, bei Alkohol- und BtM-Fragestellungen einer Laboruntersuchung und einer anlassbezogenen Wertung vorliegender Stellungnahmen.
Ab 0,5 Promille ist es rechtlich untersagt, aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Ab 1,1 Promille wird durch die Strafgerichte die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt.
Ab 1,6 Promille wird in der Regel von den Fahrerlaubnisbehörden ein MPU-Gutachten gefordert.
Mit einem Liter Bier kommt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht auf etwa 0,5 Promille, mit über zwei Litern auf etwa 1,1 und mit innerhalb von 4 Stunden getrunkenen vier Litern auf etwa 1,6 Promille. Das sind jedoch nur Anhaltspunkte.
Über Eignung / Nichteignung entscheidet grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde. Grundlage dieser Entscheidung ist in der Regel die im Gutachten gestellte Prognose. Sie fällt negativ aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines erneuten einschlägigen Verkehrsverstoßes von den Gutachtern in der Zukunft als zu hoch eingeschätzt wird.
Die sogenannten Leberwerte sind bei der Alkoholfragestellung ein Bestandteil der Diagnose. Für sich allein genommen sind sie aber nicht aussagekräftig, nur im Befundkomplex. Früher wurden vom Hausarzt erstellte Leberwerte auch dafür benutzt, um den Nachweis zu erbringen, dass der Kunde seit geraumer Zeit nichts mehr oder weniger trinkt als zur Zeit der Verkehrsauffälligkeit. Heutzutage ist das nicht mehr ausreichend. In unseren Begutachtungsstellen kann zum Nachweis einer bestehenden Abstinenz auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung – je nach Fragestellung – entweder ein Alkohol- oder ein Drogenabstinenzkontrollprogramm durchführt werden. Ein solches Programm dauert in Abhängigkeit von der Ausprägung des früheren Konsumverhaltens im Regelfall zwischen sechs und zwölf Monaten. In dieser Zeit werden Sie mehrmals kurzfristig zum Urinscreening einbestellt. Im Urin lassen sich bestimmte Abbauprodukte von Alkohol und diversen Drogen nachweisen. Da es viele Fragestellungen gibt, bei denen zum Bestehen der MPU ein vorheriges Kontrollprogramm über viele Monate zwingend nötig ist, empfiehlt es sich, hier schon sehr früh zum Beispiel bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen und mit diesen Informationen dann sehr frühzeitig zu uns zu kommen.
Wir hoffen, mit unseren FAQs ein wenig zur Klärung Ihrer allgemeinen Fragen beigetragen zu haben. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Der größte Teil der Gutachten schließt immerhin mit einem positiven Ergebnis ab. Und denken Sie daran: Je besser Sie informiert sind, umso besser sind Ihre Chancen.
Alles Gute wünscht Ihnen Ihr ProSecur-Team!