ProSecur

FAQs = Häufig gestellte Fragen

Liebe MPU-Kundinnen, liebe MPU-Kunden,

wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.

Auf den folgenden Seiten haben wir ein paar wichtige allgemeine Informationen in Frage- und Antwortform zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne per Mail zur Verfügung.

Hier nun unsere FAQs (frequently asked questions):

Eine Begutachtung ist kein Test, auch ein negatives Gutachten ist kein endgültiges Ergebnis. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Empfehlungen aus dem Gutachten mit Ihren Schwächen auseinander zu setzen und noch vorhandene Defizite aufzuarbeiten. Eine MPU kann, anders als ein Test oder eine Klausur, nicht nur theoretisch unbegrenzt oft wiederholt werden.

Ein negatives Gutachten gibt Ihnen gezielt Empfehlungen, was Sie tun können, um bei einer erneuten MPU größere Chancen auf ein positives Gutachten zu haben. Es ist empfehlenswert, sich daran zu halten.

Es geht darum, wie es zu der Auffälligkeit im Straßenverkehr, z.B. einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gekommen ist, und was Sie unternommen haben, damit sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt. Dabei können folgende Fragen an Sie gestellt werden: Wie hat Ihr Trinkverhalten (oder Ihr Umgang mit Drogen) in der Vergangenheit ausgesehen? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie haben Sie seitdem Ihr Trinkverhalten oder Ihr Konsumverhalten verändert? Welche Einstellungen haben Sie zum Trinken oder zu Drogen, und wie haben sich diese geändert?

Die beste Vorbereitung besteht darin, sich intensiv mit der Problematik auseinanderzusetzen, die zu Ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr geführt hat, wie z.B. problematischer Alkohol- oder Drogenkonsum. Dazu können Sie auch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. bei Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Insbesondere ist eine qualifizierte verkehrspsychologische Beratung beziehungsweise eine erforderliche suchttherapeutische Unterstützung empfehlenswert. Dort erhalten Sie auch Informationen über den allgemeinen Ablauf der MPU. 

Die Gutachter sind neutral, unabhängig und unvoreingenommen. Die Gutachter sind qualifiziert und müssen sich sowohl an fachwissenschaftliche Erkenntnisse als auch an die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen sowie die Beurteilungskriterien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften halten. Sympathie spielt also keine Rolle.

Begutachtungen werden nur durchgeführt, wenn die Neutralität gewahrt ist. Der medizinische oder psychologische Gutachter darf nur Personen begutachten, die ihm nicht aus vorangegangenen Behandlungen oder Therapien bekannt sind. Es ist zudem gesetzlich ausgeschlossen, dass ein Gutachter oder eine Begutachtungsstelle gleichzeitig als MPU-Vorbereiter, Berater oder Therapeut tätig sein darf.

Am besten sind Sie ganz offen. Widersprüche wirken sich in der Regel ungünstig aus. Daher ist es immer besser, die Wahrheit zu sagen. Lassen Sie sich im Vorfeld nicht verunsichern.

Die Mitarbeiter und Gutachter der ProSecur sind bemüht, eine angenehme und angstfreie Atmosphäre zu schaffen. Sie geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Aufregung anzusprechen und besser damit umzugehen.

Da die Begutachtung objektiven Kriterien unterliegt, besteht eine hohe Übereinstimmung, also eine hohe Korrelation im Urteil der Gutachter. Sie brauchen aus diesem Grund keine Bedenken bezüglich der Gerechtigkeit zu haben.

Wenn Sie sich nicht gerecht behandelt fühlen sollten, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde, die Sie bitte schriftlich an uns richten. Nach einer Überprüfung der Angelegenheit kommen wir dann wieder auf Sie zu. 

Die Kosten der MPU sind von der behördlichen Fragestellung abhängig:

Am günstigsten ist die MPU in der Regel dann, wenn die Führerscheinbehörde nur eine einzige Frage durch die Begutachtung geklärt haben will. Mit jeder weiteren begutachtungsrelevanten Frage wird es dann teurer.

Oft können wir im Vorfeld auf Fragen nach dem Preis erst mal nur einen groben Anhaltspunkt nennen. Denn erst, wenn die behördliche Akte wirklich bei uns eingetroffen ist, wissen wir endgültig, welche Fragestellungen seitens der Behörde tatsächlich vorliegen.

Zusätzlich zur MPU ist das oft notwendige Erstellen von Abstinenznachweisen im Urin, mittels Peth-Analysen im Blut oder in den Haaren ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Und auch die Inanspruchnahme eines qualifizierten psychologischen Fahreignungsberaters oder Verkehrstherapeuten (MPU-Vorbereiters) ist meistens viel teurer als die MPU selbst.

Die Begutachtung dauert etwa drei bis vier Stunden. Alles findet an einem Tag und an einem Ort in den Räumlichkeiten der ProSecur statt. Das Gutachten bekommen Sie dann in der Regel innerhalb von wenigen Wochen nach Eingang des letzten Befundes in einem neutralen Umschlag zugestellt.

Die Dauer der Gutachtenerstellung hängt insbesondere von der Fragestellung, dem Untersuchungsumfang und gegebenenfalls noch erforderlichen Befunden ab.

Sie kommen zum festgelegten Termin zu uns, füllen mindestens einen Fragebogen aus und werden in nicht festgelegter Reihenfolge nacheinander zur testpsychologischen Untersuchung am Computer, zur ärztlichen Untersuchung sowie zum psychologischen Gespräch aufgerufen.

Wir legen großen Wert auf Kundenfreundlichkeit. Deshalb kommen wir Ihnen bei Terminwünschen möglichst entgegen und versuchen, diese zu erfüllen.

Denken Sie an einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. an Ihre Sehhilfe / Brille. Bitte bringen Sie vorhandene, für die Fragestellung relevante Befunde und Nachweise im Original mit. Ob diese berücksichtigt werden können, wird anhand deren formaler und fachlicher Voraussetzungen geprüft. 

Das klärt sich in der Regel erst im Verlauf der Untersuchung. Ärztliche Unterlagen können auch noch nach der Untersuchung im Original nachgereicht werden, wenn unsere Gutachter diese benötigen sollten.

Alle unsere Begutachtungsstellen liegen sehr nah am jeweiligen Hauptbahnhof. Wer mit dem Zug dorthin kommt, erreicht uns problemlos in wenigen Minuten zu Fuß und benötigt keinen zusätzlichen Nahverkehr.

Vor der Untersuchung können Sie ihre gewohnte Mahlzeit einnehmen. Bedenken Sie, dass bei einer BtM- oder Cannabis-Fragestellung die Urinkonzentration ausreichend sein muss. Nehmen sie in diesem Fall am Untersuchungstag nicht übermäßig viel Flüssigkeit zu sich.

Wir sind bemüht, Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Wir bieten Ihnen eine freundliche und entspannte Atmosphäre in unserem Wartezimmer. Die eigentliche Begutachtung dauert in etwa drei bis vier Stunden.

Alle notwendigen MPU-Untersuchungen finden an einem Tag in den Räumlichkeiten unserer Begutachtungsstelle statt, ein mehrfaches Aufsuchen der Begutachtungsstelle im Rahmen der Begutachtung ist in der Regel nicht notwendig.

Sie bekommen von uns manchmal schon am Ende des psychologischen Gespräches eine Rückmeldung über den tendenziellen Ausgang der Begutachtung. Das tatsächliche Endergebnis erhalten Sie dann in Form eines Gutachtens per Post an Ihre persönliche Adresse. Auf Wunsch können Sie das
Gutachten auch abholen.

In der Regel wird das Gutachten von einem psychologischen und einem ärztlichen Begutachtenden erstellt. Es gibt aber auch rein ärztliche oder rein psychologische Gutachten, je nach der Fragestellung der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

Es gibt unterschiedliche Tilgungsfristen. Im Fall einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB beträgt die Tilgungsfrist z.B. 10 Jahre. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung des Strafgerichts.

Alle Gutachter und Mitarbeiter der ProSecur sind eingewiesen in die Erfordernisse der Schweigepflicht und in die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese werden strikt beachtet.

Ihre Unterlagen behandeln wir streng vertraulich. Wir legen zu jedem Kunden eine Kundenakte an. Diese wird bei uns archiviert und taggenau nach 5 Jahren ab Fertigstellung des Gutachtens ordnungsgemäß vernichtet. Falls uns Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde ihre dortige Original-Führerscheinakte zur Verfügung gestellt hat, wird diese direkt nach der Begutachtung dorthin zurückgeschickt.

Unter Alkoholmissbrauch versteht man definitionsgemäß ein fehlangepasstes Muster eines Substanzgebrauchs, das sich in wiederholten und deutlich nachteiligen Konsequenzen manifestiert hat. Wenn das Führen eines Kraftfahrzeuges und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum
nicht hinreichend getrennt werden können, liegt häufig – jedoch nicht notwendigerweise – ein Alkoholmissbrauch zugrunde.

Alkohol wirkt enthemmend, leistungsmindernd und stimmungsbelastend. Häufig erhöht er die Reizbarkeit und ist nicht selten auch ein Grund für Depressionen. Bei sehr vielen Unfällen mit Personenschäden ist Alkohol im Spiel. 

Die ärztliche Untersuchung besteht aus einer Anamnese, also einer Befragung, einer medizinischen Untersuchung, also einer körperlichen Befunderhebung; bei Alkohol-, Betäubungsmittel- und Cannabis-Fragestellungen auch einer Laboruntersuchung und einer anlassbezogenen Wertung vorliegender Stellungnahmen.

Ab 0,5 Promille ist es rechtlich untersagt, aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen. Ab 1,1 Promille wird durch die Strafgerichte die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Ab 1,6 Promille wird in der Regel von den Fahrerlaubnisbehörden ein MPU-Gutachten gefordert. Eine MPU kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 13 FeV auch unterhalb von 1,6 ‰ erforderlich sein, beispielsweise bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten oder sonstigen Tatsachen, die einen Alkoholmissbrauch begründen.

Mit einem Liter Bier kommt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht auf etwa 0,5 Promille, mit über zwei Litern auf etwa 1,1 und mit innerhalb von 4 Stunden getrunkenen vier Litern auf etwa 1,6 Promille. Das sind jedoch nur Anhaltspunkte.

Über Eignung oder Nichteignung entscheidet grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde. Grundlage dieser Entscheidung ist in der Regel die im Gutachten gestellte Prognose. Sie fällt negativ aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines erneuten einschlägigen Verkehrsverstoßes von den Gutachtern in der Zukunft als zu hoch eingeschätzt wird.

Die sogenannten Leberwerte sind bei der Alkoholfragestellung ein Bestandteil der Diagnose. Für sich allein genommen sind sie aber nicht aussagekräftig, nur im Befundkomplex. Früher wurden vom Hausarzt erstellte Leberwerte auch dafür benutzt, um den Nachweis zu erbringen, dass der Kunde seit geraumer Zeit nichts mehr oder weniger trinkt als zur Zeit der Verkehrsauffälligkeit. Heutzutage ist das nicht mehr ausreichend. In unseren Begutachtungsstellen kann zum Nachweis einer bestehenden Abstinenz auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung – je nach Fragestellung – entweder ein Alkohol- oder ein Drogenabstinenzkontrollprogramm durchführt werden. Ein solches Programm dauert in Abhängigkeit von der Ausprägung des früheren Konsumverhaltens im Regelfall zwischen sechs und 15 Monaten. In dieser Zeit werden Sie mehrmals kurzfristig zum Urinscreening einbestellt. Im Urin lassen sich bestimmte Abbauprodukte von Alkohol und diversen Drogen nachweisen. Bei einer Alkoholfragestellung ist auch ein Screening-Programm mittels „Peth“ im EDTA-Blut möglich. Da es viele Fragestellungen gibt, bei denen zum Bestehen der MPU ein vorheriges Kontrollprogramm über viele Monate zwingend nötig ist, empfiehlt es sich, hier schon sehr früh zum Beispiel bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen und mit diesen Informationen dann sehr frühzeitig zu uns zu kommen. Man braucht jedoch nicht immer eine Abstinenz: Ob Abstinenz- oder andere Konsumbelege erforderlich sind und welchen Zeitraum diese abdecken müssen, hängt nämlich von der individuellen Problematik und der behördlichen Fragestellung ab. Die entsprechenden Nachweise müssen die geltenden fachlichen Anforderungen erfüllen. Für Alkohol kommen hierfür je nach Fall EtG-Untersuchungen im Urin oder Haar sowie PEth-Untersuchungen im Blut in Betracht.

 

Wir hoffen, mit unseren FAQs ein wenig zur Klärung Ihrer allgemeinen Fragen beigetragen zu haben. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Der größte Teil der Gutachten schließt immerhin mit einem positiven Ergebnis ab. Und denken Sie daran: Je besser Sie informiert sind, umso besser sind Ihre Chancen.

Zum Schluss noch eine interessante Literaturempfehlung für alle, die gerne ein Buch lesen:

Dirk-Antonio Harms

MPU – (k)ein Problem

Das notwendige Wissen für eine schnelle und erfolgreiche MPU-Vorbereitung

Kirschbaum-Verlag, Bonn

268 Seiten

Preis: 27,80 Euro

ISBN: 978-3781221383

Hier bleibt keine Frage zur MPU unbeantwortet!

 

Alles Gute wünscht Ihnen Ihr ProSecur-Team!